Kompetent in Suchtfragen
Informationen für die Anbauvereinigungen
Informationen für die niedersächsischen Anbauvereinigungen
In Niedersachsen ist die Landwirtschaftskammer zuständig für die Anerkennung der Anbauvereinigungen. Hier finden Sie eine Checkliste für den Antrag nach § 11 KCanG.
Weitere Dokumente:
- Leitfaden zur Erstellung eines Jugend- und Gesundheitsschutzkonzepts für Anbauvereinigungen gemäß § 23 Absatz 6 Konsumcannabisgesetz (KCanG) der BZgA
- Informationen zu Cannabis zur Weitergabe an Mitglieder von Cannabis-Anbauvereinigungen der BZgA
- Mustercurriculum für eine Schulung zur Cannabisprävention für die Präventionsbeauftragten nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) des Bundesministeriums für Gesundheit
Ihre Ansprechperson
Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS)
Tobias Trillmich
Grupenstraße 4, 30159 Hannover