KOMPETENT IN SUCHTFRAGEN

Künstliche Intelligenz in der Suchthilfe

Veröffentlichung des Potsdamer Memorandums zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Suchthilfe

Das Thema Künstliche Intelligenz in der Suchthilfe ist bislang noch wenig verbreitet. Dennoch beschäftigen sich viele Akteure auf Bundes- sowie Landesebene mit diesem Thema. Um KI in der Suchthilfe voranzubringen, sind klare Grenzen und gemeinsame ethische und organisatorische Rahmenbedingungen notwendig. Deshalb hat das Bundesministerium für Gesundheit im vergangenen Jahr die Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen beauftragt, einen ersten Schritt in Richtung „KI in der Suchthilfe“ zu gehen. In diesem Prozess ist das „Potsdamer Memorandum“ entstanden, das Eckpunkte für die Gestaltung der Entwicklung von KI in der Suchthilfe darstellt. Es soll dazu dienen, einen ersten Rahmen abzustecken, das Thema für Akteure aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern sichtbar zu machen und eine Grundlage für die Weiterentwicklung des Diskurses zu bieten.

Das Memorandum ist unter Beteiligung zahlreicher Akteure aus der Suchthilfe, Verbänden und Ministerien entstanden. Darüber hinaus haben Tech Expert*innen dazu beigetragen, Wissen und Erfahrungen z.B. zu den Möglichkeiten des Einsatzes von KI sowie zu ethischen Fragen zu vermitteln. In drei Satellitenveranstaltungen mit jeweils 60-90 Teilnehmenden diskutierten die Stakeholder die Möglichkeiten und Chancen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz. Die zentralen Ergebnisse der Satellitenveranstaltungen wurden auf drei Postern zusammengefasst und für den weiteren Prozess genutzt. In einer Zukunftswerkstatt in Potsdam im November 2024 wurden mit 35 Teilnehmenden die wesentlichen Eckpunkte des Memorandums erarbeitet. Auch Niedersachsen war in diesen Prozess eingebunden. Die Drogenbeauftragte des Landes Niedersachsen, Bärbel Lörcher-Straßburg, nahm als Expertin an der Zukunftswerkstatt in Potsdam teil und trug zur Entstehung des Memorandums bei.

Das Potsdamer Memorandum finden Sie hier.