Sucht und Teilhabe

Eine Abhängigkeitserkrankung kann erhebliche Einschränkungen der Teilhabe in unterschiedlichen Bereichen zur Folge haben.

Die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat auch im Bereich der Suchthilfe Veränderungen nach sich gezogen. Diese gelten im Bereich der Suchthilfe insbesondere für die Angebote der Eingliederungshilfe des ambulant betreuten Wohnens und der stationären Einrichtungen für chronisch mehrfachbeeinträchtigte abhängigkeitskranke Menschen (CMA).

Das ambulant betreute Wohnen ist ein niedrigschwelliges Angebot der Eingliederungshilfe. Es bietet aufsuchende, nachgehende und begleitende Hilfen und erreicht so betroffene Menschen in ihrem gewohnten Lebensumfeld (in ihrer eigenen Wohnung). Es bietet Unterstützung in allen alltagspraktischen Angelegenheiten, u. a. im Umgang mit Behörden, bei der Schuldenregulierung, Sicherung der Wohnung und finanzieller Einkünfte, Freizeitgestaltung, Hilfe bei der Absicherung medizinischer Fürsorge und suchtspezifischer Behandlung.

CMA-Einrichtungen sind Gemeinschaftswohneinrichtungen zur Förderung, Versorgung und Integration von chronisch mehrfachbeeinträchtigten abhängigkeitserkrankten Menschen (CMA). Der meist jahrzehntelange Verlauf der Suchtmittelabhängigkeit ist bei dem Adressat*innenkreis durch wiederholte Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen sowie körperliche, psychische und soziale Folgeschäden gekennzeichnet. Die CMA-Einrichtungen bieten qualifizierte Wohn- und Betreuungsleistungen an, mit den Zielen, die Gesundheit, Selbstversorgung und soziale Teilhabe zu verbessern. Unterschiedliche Einrichtungskonzepte beinhalten nach Bedarf auch suchtstoffübergreifende sowie störungsspezifische Angebote.

Diese reichen von der mittelfristigen Verselbstständigung mit Übergang in ambulante Wohn- und Betreuungsformen bis zur langfristigen Betreuung und sozialräumlichen Integration. Dabei arbeiten multiprofessionelle Teams gemeinsam mit den Klient*innen an der Erreichung der individuellen Ziele.

Berufliche Teilhabe

Ein Fokus der NLS liegt auf der beruflichen Teilhabe. Eine Suchterkrankung gefährdet vielfach den Arbeitsplatz. Der Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist zentrales Ziel der Suchtrehabilitation.

Im Rahmen des Erhalts der Arbeitsfähigkeit bietet die NLS seit vielen Jahren den Kurs „Qualifizierung für die nebenamtliche Suchtarbeit im Betrieb“ an. In diesem Angebot geht es nicht nur um die Befähigung mit betroffenen Mitarbeitenden ins Gespräch zu gehen und diesen eine Hilfestellung anzubieten. Darüber hinaus wird auch vermittelt, wie Strukturen (von der Prävention bis zur Betriebsvereinbarung) im Betrieb etabliert werden können. Nähere Informationen zu dem Kurs finden Sie im Flyer.

Flyer Quali-Kurs

Ein weiteres Angebot für Betriebe besteht in dem Projekt „Prev@Work – Suchtprävention im Ausbildungskontext“. Weitergehende Informationen zu dem Angebot finden Sie auf der Projektseite.

Flyer Prev@Work

Ihre Ansprechperson


Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS)

Tobias Trillmich

Grupenstraße 4, 30159 Hannover