Erklärung zur Barrierefreiheit

Letzte Version dieser Erklärung: 20. Mai 2023

Die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen möglichst barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://nls-online.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) überwiegend vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde zuletzt am 20. Mai 2023 überprüft.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist die BITV-Selbstbewertung aufgrund der Ausführungen unter https://www.bitvtest.de/bitv_test/das_testverfahren_im_detail/pruefschritte.html.

Feedback und Kontaktangaben

Bitte senden Sie eine E-Mail an info@nls-online.de und geben uns so ein Feedback, wenn Inhalte schwer zugänglich sind, wenn Inhalte oder die Form der Darstellung nicht den allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit entsprechen oder wenn Inhalte inhaltlich unklar sind und anders formuliert werden sollten.

Grundsätzlich können Sie sich gerne telefonisch (zu Bürozeiten: 0511 / 626266-0) oder per E-Mail (info@nls-online.de) an uns wenden, wenn Ihnen Inhalte online nicht gut zugänglich sein sollten. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf jeder Seite unserer Homepage unten.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511 / 120 – 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Allgemeine Hinweise:

Unsere Sprache

Wir bemühen uns, unsere Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besucherinnen und Besuchern verstanden werden, die mit dem Thema nicht so vertraut sind. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Artikel die Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.

Leichte Sprache

Unsere Webseite adressiert hauptsächlich Fachkräfte im Bereich Suchtprävention, Suchthilfe und Suchtselbsthilfe. Für Besucherinnen und Besucher, deren Lesekompetenz oder Sprachverständnis nicht ausreicht, um Texte in deutscher Alltagssprache erfassen zu können, haben wir die wichtigsten Informationen insbesondere für Ratsuchende und zur Sucht in Leichte Sprache übersetzen lassen.

Darstellungsmöglichkeiten der Inhalte

Auf jeder Seite befindet sich auf der linken Bildrandseite eine Hilfe-Tool. Damit kann der Text und die Darstellungsart der Webseite angepasst werden. Hier können:

  • der Text vergrößert und verkleinert werden,
  • die Schriftart verändert werden (lesbarer),
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