Die Bereiche der Soforthilfe und der Hilfe zur Schadensminimierung sind insbesondere für die Zielgruppe der Konsumierenden von illegalen Drogen stetig ausgebaut worden. Zur medizinischen Versorgung und Schadensminimierung zählt in diesem Zusammenhang bei Opiatabhängigen die Behandlung mit Substitutionsmitteln.

Arbeitsbereich Psychosoziale Betreuung 

In Niedersachen werden mehr als 7.800 Personen substituiert (2021). Die psychosoziale Betreuung (PSB) ist nicht mehr verpflichtend zum Erreichen von dauerhaften Behandlungserfolgen, aber in vielen Fällen notwendig. Viele Substituierte weisen unterschiedlichste Problemlagen auf, die allein durch die Vergabe eines Medikaments nicht zu verbessern sind. Etwa die Hälfte aller substituierten Menschen in Niedersachsen nehmen das Angebot einer begleitenden PSB wahr. Diese ist Aufgabe der in den Beratungsstellen arbeitenden PSB-Fachkräfte, die in Niedersachsen an die Fachstellen für Sucht und Suchtprävention angebunden sind. Die Fachkräfte für die PSB werden durch das Land Niedersachsen im Rahmen der institutionellen Förderung der Suchtberatungsstellen speziell gefördert.

Personen, die beabsichtigen, eine Substitutionsbehandlung zu beginnen, sollten zunächst ein Gespräch in der örtlichen Suchtberatungsstelle führen. Diese hat eine Übersicht über die Ärzt*innen, die diese Bandung anbieten. Zur Substitution stehen inzwischen unterschiedliche (Depot-) Präparate zur Verfügung. Es ist die Entscheidung des behandelnden Arztes, welches Substitut zum Einsatz kommt.

Für die Aufnahme in eine Substitutionsbehandlung gelten rechtliche Rahmenbedingungen (BUB-Richtlinien). Danach muss die Opiatabhängigkeit länger als zwei Jahre bestehen, und vorherige abstinenzorientierte Therapieversuche müssen gescheitert sein. Die Substitutionsbehandlung von Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur nach vorheriger Prüfung durch eine Qualitätssicherungskommission möglich und sollte zeitlich begrenzt sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Substitutionsbehandlung. Zudem darf die Substitution auch nicht zwangsverordnet werden. Die Kosten für eine Substitutionsbehandlung werden in der Regel von den Krankenkassen getragen.

Mögliche Themen in der PSB:
  • Unterstützung beim Aufbau neuer sozialer Kontakte
  • Neugestaltung einer gesunden Lebensführung
  • Reflexion und Thematisierung des Suchtverhaltens
  • Erprobung neuer hilfreicher Verhaltensweisen
  • Beikonsumreduzierung/ -freiheit
  • Begleitung und Unterstützung bei Wohn-, Finanz-, Behördenangelegenheiten
  • Unterstützung rund um die Themen Ausbildung und Beruf
  • Freizeitgestaltung

Bericht Psychosoziale Betreuung (PSB)

Die Arbeit der PSB-Fachkräfte wird jährlich dokumentiert und in einem gesonderten Bericht von der NLS veröffentlicht. Einen Einblick in die Arbeit der PSB ermöglicht der jährlich erscheinende PSB-Bericht.

PSB-Bericht 2021

Ihre Ansprechperson


Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS)

Tobias Trillmich

Grupenstraße 4, 30159 Hannover