Förderung der Suchtselbsthilfe

Die Suchtselbsthilfeverbände werden u.a. durch die gesetzlichen Krankenkassen und durch die Deutsche Rentenversicherung Bund unterstützt und gefördert.

Die Koordinierung der Vergabe der Regionalfördermittel der Deutschen Rentenversicherung Bund erfolgt über die NLS.

Selbsthilfeförderung durch die GKV

Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände fördern die Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Die gesetzliche Grundlage dafür ist der § 20h SGB V. Gefördert werden Selbsthilfeorganisationen und -gruppen und Selbsthilfekontaktstellen.

Ein Leitfaden zur Selbsthilfeförderung erläutert die Fördervoraussetzungen und das Förderverfahren nach § 20h SGB V.

Selbsthilfeförderung durch die DRV

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) fördert Suchtselbsthilfegruppen und Selbsthilfeaktivitäten. Die Teilnahme an Selbsthilfegruppen und deren Aktivitäten kann dazu beitragen, eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit abzuwenden.

Maßgeblich für die Beantragung, Bewilligung und Verwendung der Fördermittel sind die Richtlinien der DRV Bund nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI.

Die Förderung der DRV Bund ist zu beantragen. Für die Beantragung hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) eine Checkliste erarbeitet. Darin werden das Förderverfahren und die Fördervoraussetzungen erläutert.

Antragsformulare und Formulare für den Verwendungsnachweis finden Sie hier.