Finanzierung

Die Arbeit der NLS wird überwiegend durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung finanziert.

Der Arbeitsbereich Glücksspielsucht wird durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport auf der Grundlage des Niedersächsischen Wohlfahrtsförderungsgesetzes (NWohlfFöG) finanziert.

Projekte werden aufgrund von Förderrichtlinien oder durch Verträge mit den jeweiligen Projektträgern finanziert.

Darüber hinaus erhält die NLS zur Unterstützung der Arbeit Spenden und Bußgelder.